Durchführungsbestimmungen
AUSTRAGUNGSMODUS:
Der Innviertler Fußballcup 2017 wird im K.O.-System ohne Rückrunde ausgetragen (bei Gleichstand nach der regulären Spielzeit sofort Elfmeterschießen!), wobei Gegner und Platzwahl öffentlich ausgelost werden (Freitag, 9. Juni 2017, 20.00 Uhr, im Gasthaus Knechtelsdorfer in Antiesenhofen). Die klassenhöheren Vereine haben immer auswärts anzutreten. Bei Klassengleichheit entscheidet die Auslosung. Wenn zwei klassengleiche Vereine in der nachfolgenden Runde aufeinander treffen, so hat jener Verein Platzwahl, der zuletzt auswärts gespielt hat. Hatten beide Vereine Heimvorteil oder ein Auswärtsspiel, entscheidet das Los. Sollte ein Verein seinen Platz nicht benützen können, so findet das Spiel automatisch auf der Anlage des zugelosten Gegners statt. Alle Spiele werden über das Netzwerk des OÖFV abgewickelt.
SPIELBERECHTIGUNG:
Teilnahmeberechtigt sind alle Kampfmannschaften, die an einem Bewerb des OÖFV teilnehmen und aus der Region Innviertel kommen bzw. vom Cupkomitee eingeladen werden. Demzufolge darf an einem Cupspiel jeder Spieler teilnehmen, der am Tag des Spieles für seinen Verein spielberechtigt ist und den Amateurstatus besitzt. Spieler, die auch dem Kader eines Bundesliga-Vereines angehören, sind nur bis zum Jahrgang 1998 oder jünger spielberechtigt. Die Stammspieler-, Verbandsspieler und U22-Regelung wird bei den Cupspielen nicht angewendet. Bei den Cupspielen können insgesamt fünf Spieler ausgetauscht werden. Diese müssen vor Spielbeginn am Spielbericht aufscheinen. Pro Verein ist nur eine Mannschaft teilnahmeberechtigt. Nimmt ein Verein mit einer 1b-Mannschaft teil, so ist vor dem ersten Spiel eine Kaderliste mit maximal 18 Spielern zu nennen. Nur diese gemeldeten Spieler sowie zusätzlich Nachwuchsspieler (Stichtag 1.1.1999) dürfen während des gesamten Bewerbs eingesetzt werden.
SPIELTERMINE:
Vorrunde: 8.-11. Juli 2017
1.Hauptrunde (32): 14.-16.Juli 2017
2.Hauptrunde (16): 21.-23.Juli 2017
3.Hauptrunde (8): 26.-29.Juli 2017
Halbfinale (4): 31.7. u. 1.8.2017
Finale: 5. August 2017
Im beiderseitigen Einvernehmen und mit Zustimmung des Cup-Komitees können Spiele auch am Freitag und unter Flutlicht durchgeführt werden, wenn dieses kommissioniert ist. Spielabsagen wegen Unbenutzbarkeit des Platzes dürfen nur vom nominierten Verbandsschiedsrichter vorgenommen werden. Der Gegner und das Cup-Komitee sind sofort von der Absage zu verständigen. Ein abgesagtes Cupspiel muss am darauf folgenden Tag nachgetragen werden. Bei Nichteinigug zwischen den Vereinen ist der jeweils letztgenannte Spieltermin zugleich der Spieltermin. Mannschaften, die auch am Baunti-Landescup teilnehmen, können den Spieltermin der 3.Hauptrunde bestimmen.
AUSLOSUNG:
Nach der 1.Hauptrunde werden die Paarungen der 2. Hauptrunde am 16.07.2017, 20 Uhr, (Landhotel Gasthof St.Florian) und die der 3. Hauptrunde am Sonntag 23.07.2017, 20 Uhr, (Clubheim Union St.Peter/H.) öffentlich ausgelost. Die Spieltermine sind von den Vereinen bis zum darauffolgenden Montag (12 Uhr) an das Cupkomitee zu übermitteln. Ansonsten werden die Spieltermine vom Cupkomitee festgelegt. Das Finale und das Spiel um Platz 3 finden am Samstag, 5. August 2017, an einem vom Cup-Komitee noch zu bestimmenden Ort statt. Die vier Teilnehmer werden zur Entscheidung am Samstag, 29.07.2017, 20 Uhr, im GH Knechtelsdorfer, Antiesenhofen, eingeladen.
PROTESTE:
Proteste sind innerhalb von 24 Stunden nach dem Spiel schriftlich dem Cupkomtee per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu übermitteln. Protestgebühr: 150 EURO
LEITUNG:
Die Durchführung des Bewerbs obliegt dem Innviertler Cup-Komitee, das in allen Angelegenheiten, außer in Disziplinarfällen, endgültig entscheidet.
FINANZIELLE BESTIMMUNGEN:
Bei sämtlichen Spielen (ausgenommen Finaltag) erfolgt eine Teilung der Nettoeinnahmen (das sind Bruttoeinnahmen abzüglich der Schiedsrichtergebühren). Andere Ausgaben können nicht geltend gemacht werden. Der Heimverein trägt einen allfälligen Fehlbetrag. Schiedsrichtergebühr: Es gilt die Gebühr des niederklassigen Vereines. Jeder Verein ist berechtigt, 2 Kassiere mit Einschaurecht in die Gebarung zu stellen. Der Reingewinn vom Finaltag wird auf die vier teilnehmenden Vereine aufgeteilt.
ANMELDEGEBÜHR:
Diese beträgt 50 Euro und ist bis zum 5. Juni 2017 auf das Konto bei der Raiffeisenbank Region Altheim (IBAN: AT98 34030 00000212530, BIC: RZOOAT2L030) zu überweisen.
EINTRITTSPREISE:
Hauptrunde: mindestens 4 Euro. Jugendliche ab 15 Jahren, Pensionisten und Bundesheer zahlen jeweils mindestens drei Euro. Frauen haben generell freien Eintritt! Höhere Eintrittspreise sind nach Einigung zwischen den Vereinen erlaubt. Die Eintrittspreise für die Finalspiele werden vorher gesondert festgelegt. Dauerkarten sind ungültig. Mitglieder des Cup-Komitees haben bei allen Spielen freien Eintritt (Cup-Ausweis).
NICHTANTRETEN:
Bei Nichtantreten zu einem ausgelosten und festgesetzten Spiel aus Verschulden eines Vereines wird das Spiel strafbeglaubigt. Darüber hinaus hat der schuldige Verein an das Cupkomitee einen Betrag von 150 Euro zu bezahlen, der an den Gegner überwiesen wird.
AUSSCHLÜSSE:
Die Spiele des Cups fallen unter die Zuständigkeit des Strafausschusses des OÖ Fußballverbandes. Gelbe und Gelb-Rote Karten ziehen KEINE Sperren nach sich!
FREIKARTEN:
Der Gastverein erhält 5 Freikarten für Funktionäre. Weiters haben 18 Spieler und Trainer freien Eintritt.
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