Durchführungsbestimmungen
AUSTRAGUNGSMODUS:
Der Innviertler Fußballcup 2015 wird im K.O.-System ohne Rückrunde ausgetragen (bei Gleichstand nach der regulären Spielzeit sofort Elfmeterschießen!), wobei Gegner und Platzwahl öffentlich ausgelost werden (Freitag, 19. Juni 2015, 20.00 Uhr, im Gasthaus Knechtelsdorfer in Antiesenhofen). Die klassenhöheren Vereine haben immer auswärts anzutreten. Bei Klassengleichheit entscheidet die Auslosung. Wenn zwei klassengleiche Vereine in der nachfolgenden Runde aufeinander treffen, so hat jener Verein Platzwahl, der zuletzt auswärts gespielt hat. Hatten beide Vereine Heimvorteil oder ein Auswärtsspiel, entscheidet das Los. Sollte ein Verein seinen Platz nicht benützen können, so findet das Spiel automatisch auf der Anlage des zugelosten Gegners statt. Alle Spiele werden über das Netzwerk des OÖFV abgewickelt.
SPIELBERECHTIGUNG:
Teilnahmeberechtigt sind alle Kampfmannschaften, die an einem Bewerb des OÖFV teilnehmen und aus der Region Innviertel kommen bzw. vom Cupkomitee eingeladen werden. Demzufolge darf an einem Cupspiel jeder Spieler teilnehmen, der am Tag des Spieles für seinen Verein spielberechtigt ist und den Amateurstatus besitzt. Spieler, die auch dem Kader eines Bundesliga-Vereines angehören, sind nur bis zum Jahrgang 1996 oder jünger spielberechtigt. Die E24- und Stammspielerregelung ist bei den Cupspielen ungültig (Freundschaftsspiele!) Bei den Cupspielen können insgesamt fünf Spieler ausgetauscht werden. Diese müssen vor Spielbeginn am Spielbericht aufscheinen. Pro Verein ist nur eine Mannschaft teilnahmeberechtigt. Nimmt ein Verein mit einer 1b-Mannschaft teil, so ist vor dem ersten Spiel eine Kaderliste mit maximal 18 Spielern zu nennen. Nur diese gemeldeten Spieler dürfen während des gesamten Bewerbs eingesetzt werden.
SPIELTERMINE:
* Vorrunde: 4.-7. Juli 2015
* 1.Hauptrunde (32): 10.-12.Juli 2015
* 2.Hauptrunde (16): 17.-19.Juli 2015
* 3.Hauptrunde (8): 22.-25.Juli 2015
* Halbfinale (4): 27.-28.Juli 2015
* Finale: 1.August 2015
Im beiderseitigen Einvernehmen und mit Zustimmung des Cup-Komitees können Spiele auch am Freitag und unter Flutlicht durchgeführt werden, wenn dieses kommissioniert ist. Spielabsagen wegen Unbenutzbarkeit des Platzes dürfen nur vom nominierten Verbandsschiedsrichter vorgenommen werden. Der Gegner und das Cup-Komitee sind sofort von der Absage zu verständigen. Ein abgesagtes Cupspiel muss am darauf folgenden Tag nachgetragen werden. Mannschaften, die auch am Landescup teilnehmen, können den Spieltermin der 3.Hauptrunde bestimmen.
AUSLOSUNG:
Nach der Vorrunde werden die Paarungen der 2. und 3. Hauptrunde und des Halbfinales jeweils am Sonntag Abend (12. und 19. Juli) öffentlich ausgelost. Die Spieltermine sind von den Vereinen bis zum darauffolgenden Montag (12:00) an das Cupkomitee zu übermitteln. Ansonsten werden die Spieltermine vom Cupkomitee festgelegt. Das Finale und das Spiel um Platz 3 finden am Samstag, 1. August 2015, an einem vom Cup-Komitee noch zu bestimmenden Ort statt. Die vier Teilnehmer werden zur Entscheidung am 25.7.2015, 20.30 Uhr, im GH Knechtelsdorfer, Antiesenhofen, eingeladen.
PROTESTE:
Proteste sind innerhalb von 24 Stunden nach dem Spiel schriftlich beim Cupkomitee zu deponieren. Fax: 07722/83200 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Protestgebühr: 150 EURO
LEITUNG:
Die Durchführung des Bewerbes obliegt dem Innviertler Cup-Komitee, das in allen Angelegenheiten, außer in Disziplinarfällen, endgültig entscheidet.
FINANZIELLE BESTIMMUNGEN:
Bei sämtlichen Spielen (ausgenommen Finaltag) erfolgt eine Teilung der Nettoeinnahmen (das sind Bruttoeinnahmen abzüglich der Schiedsrichtergebühren). Andere Ausgaben können nicht geltend gemacht werden. Der Heimverein trägt einen allfälligen Fehlbetrag. Schiedsrichtergebühr: Es gilt die Gebühr des niederklassigen Vereines. Jeder Verein ist berechtigt, 2 Kassiere mit Einschaurecht in die Gebarung zu stellen. Der Reingewinn vom Finaltag wird auf die vier teilnehmenden Vereine aufgeteilt.
ANMELDEGEBÜHR:
Diese beträgt 50 Euro und ist bis zum 15. Juni 2015 auf das Konto bei der Raiffeisenbank Region Altheim (IBAN: AT98 34030 00000212530, BIC: RZOOAT2L030) zu überweisen.
EINTRITTSPREISE:
Hauptrunde: mindestens 4 Euro. Jugendliche ab 15 Jahren, Pensionisten und Bundesheer zahlen jeweils mindestens drei Euro. Frauen haben generell freien Eintritt! Höhere Eintrittspreise sind nach Einigung zwischen den Vereinen erlaubt. Die Eintrittspreise für die Finalspiele werden vorher gesondert festgelegt. Dauerkarten sind ungültig.
NICHTANTRETEN:
Bei Nichtantreten zu einem ausgelosten und festgesetzten Spiel aus Verschulden eines Vereines wird das Spiel strafbeglaubigt. Darüber hinaus hat der schuldige Verein an das Cupkomitee einen Betrag von 150 Euro zu bezahlen, der an den Gegner überwiesen wird.
AUSSCHLÜSSE:
Die Spiele des Cups fallen unter die Zuständigkeit des Disziplinarausschusses des OÖ Fußballverbandes. Gelbe und Gelb-Rote Karten ziehen KEINE Sperren nach sich!
FREIKARTEN:
Der Gastverein erhält 5 Freikarten. Weiters haben 16 Spieler freien Eintritt.